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Die Beobachtung und Kontrolle der Westjournalisten durch die Staatssicherheit

Die Beobachtung und Kontrolle der Westjournalisten durch die Staatssicherheit

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) beobachtet die westdeutschen Journalisten im besonderen Maße. Zuständig ist die Hauptabteilung II/ 13, die zur Abteilung Spionageabwehr (HA II) gehört. Wie es die Zuständigkeit bereits ausdrückt, verdächtigt das MfS generell die westlichen Korrespondenten einer Tätigkeit für Geheimdienste.

Ausbau und Lenkung des Mediensystems seit Gründung der DDR 1949

Ausbau und Lenkung des Mediensystems seit Gründung der DDR 1949

Stück für Stück überträgt die SMAD die Medienpolitik auf die SED. Mit Gründung der DDR im Oktober 1949 tritt deren Verfassung in Kraft. Darin wird die freie Meinungsäußerung verankert und eine Zensur ausdrücklich ausgeschlossen. Dennoch baut die SED das Mediensystem zu einem komplexen institutionellen und personellen Lenkungs- und Kontrollsystem weiter aus.