Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) beobachtet die westdeutschen Journalisten im besonderen Maße. Zuständig ist die Hauptabteilung II/ 13, die zur Abteilung Spionageabwehr (HA II) gehört. Wie es die Zuständigkeit bereits ausdrückt, verdächtigt das MfS generell die westlichen Korrespondenten einer Tätigkeit für Geheimdienste.