Akten


Die Beobachtung und Kontrolle der Westjournalisten durch die Staatssicherheit

Die Beobachtung und Kontrolle der Westjournalisten durch die Staatssicherheit

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) beobachtet die westdeutschen Journalisten im besonderen Maße. Zuständig ist die Hauptabteilung II/ 13, die zur Abteilung Spionageabwehr (HA II) gehört. Wie es die Zuständigkeit bereits ausdrückt, verdächtigt das MfS generell die westlichen Korrespondenten einer Tätigkeit für Geheimdienste.