Druckgenehmigungsverfahren


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Druckgenehmigungsverfahren

Die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel beim Ministerium für Kultur kontrolliert unter dem Diktat „Das richtige Buch zur richtigen Zeit in die richtigen Hände“ die Verlage und die Buchproduktion. Vor allem hier kann die SED das „Druckgenehmigungsverfahren“ wirkungsvoll einsetzen.

Die SED kontrolliert auch die Buchproduktion.
Quelle: ABL

Hinter diesem bürokratischen Begriff stehen nicht nur ideologische Gutachten und politisches Lektorat. Auch die Verteilung des Papierkontingents, die Auflagenhöhe und die Genehmigung der Verlagsprogramme werden zentral gesteuert. Aber nicht allein die dortigen Zensoren entschieden über das Wohl oder Wehe von Manuskripten. Ein komplexes Gebilde von universitären Sachverständigen, SED-Funktionären, Verlegern oder eingreifenden staatlichen Organen kommt zum Tragen. Auf den Index fallen Werke der Weltliteratur wie George Orwells „Farm der Tiere“, philosophische Schriften, etwa von Friedrich Nietzsche, ebenso wie im Land geschriebene, aktuelle Texte, so zum Beispiel Rainer Kunzes Prosaband „Die Wunderbaren Jahre“.

Die meisten Schriftsteller im Land sind daher gezwungen, sich einer Selbstzensur zu unterwerfen. Wer dafür nicht bereit ist und kritisches Material abliefert, muss im besten Falle mit Streichungen am Text oder mit der Nichtveröffentlichung rechnen. Ein weiteres Mittel ist das Verschweigen des Autors beziehungsweise seiner Werke in den Medien. Noch härter trifft es unliebsame Autoren, die mit einem Berufsverbot sanktioniert, von der Staatssicherheit verfolgt oder wegen staatsfeindlicher Hetze zu langjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Manche bekannte Autoren wie Bertolt Brecht, Robert Havemann, Erich Loest oder Christoph Hein äußern öffentlich Kritik an der Zensurpraxis – ohne Erfolg.

Quelle: BStU/ ASt Leipzig
Quelle: BStU/ ASt Leipzig

Einigen kritischen Schriftstellern gelingt es, ihre Werke in der Bundesrepublik zu veröffentlichen. Jedoch ist die Weitergabe von Schriften oder Manuskripten in das Ausland verboten und strafbar. Dabei lässt es die Gesetzgebung zu, Haftstrafen bis zu zehn Jahre zu verhängen. Auch den Besitz unerwünschter Literatur sanktioniert die SED.

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