Ausbau und Lenkung


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Ausbau und Lenkung des Mediensystems seit Gründung der DDR 1949

Ausbau und Lenkung des Mediensystems seit Gründung der DDR 1949

Stück für Stück überträgt die SMAD die Medienpolitik auf die SED. Mit Gründung der DDR im Oktober 1949 tritt deren Verfassung in Kraft. Darin wird die freie Meinungsäußerung verankert und eine Zensur ausdrücklich ausgeschlossen. Dennoch baut die SED das Mediensystem zu einem komplexen institutionellen und personellen Lenkungs- und Kontrollsystem weiter aus.

Deckblatt Verfassung der DDR
Quelle: ABL

Die Zeitungslandschaft beherrscht die Staatspartei gänzlich. Der Großteil der regionalen und überregionalen Tageszeitungen sowie Wochenzeitungen sind „Organe der SED“, gehören einer SED-Massenorganisation an oder werden von den gleichgeschalteten Blockparteien herausgegeben. Sämtliche gedruckte Presseerzeugnisse lizensiert und kontrolliert das Presseamt, mit umfangreichen Befugnissen. Offiziell verwenden die zuständigen Behörden den Begriff der Zensur nicht. Ihrer statt und nicht minder wirkungsvoll reguliert das „Druckgenehmigungsverfahren“ das Erscheinen oder Nichterscheinen. Zu diesem Verfahren gehört die Lizenzurkunde, die gemäß zentralen Entscheidungen erteilt wird. Dies ist jedoch keine lebenslange Garantieurkunde, denn sie kann  jederzeit eingezogen werden. So geschehen im Mai 1962 als die politische Führung beschloss, den Zeitschriftenmarkt zu vereinheitlichen. Es fallen Fach- und Publikumszeitschriften dem Rotstift des Presseamtes zum Opfer oder werden zusammengelegt. Dabei zerstört die SED nicht nur die Vielfalt des Zeitschriftenmarktes, sondern erschwert auch die Kommunikation zwischen Fachleuten- und betrieben.

Im Jahr 1962 fallen viele Fach- und Publikumszeitschriften dem Rotstift des Presseamtes zum Opfer oder werden zusammengelegt.
Quelle: Bundesarchiv/ SAPMO

Die Lizenzierung unterliegt dem Papierkontingent oder anderen Sparmaßnahmen. Aufgrund der Zusammenlegung geht die Vielfalt der Zeitschriften verloren. Davon sind 1962 betroffen: Filmzeitungen, Fachzeitungen, Hobby, Mode, Theater.

Durchgestrichene Lizenzurkunde
Quelle: Bundesarchiv/ SAPMO

Die Einstellung erfolgte dabei sehr kurzfristig. Die lizenzpolitischen Arbeiten des Presseamtes werden in enger Abstimmung mit der Parteiführung sowie mit den jeweils zuständigen zentralen Staatsorganen durchgeführt. Das betrifft sowohl die Einflussnahme auf die Profilierung der Zeitschriftenpresse als auch die Planung und Bilanzierung von Druckpapier für Zeitschriften und Mitteilungsblätter. So wie im Fall der Zeitschrift „Der Drogerist“ versuchen einige Redaktionen das Einstellen zu verhindern. Dennoch können selbst Kontakte zu hohen politischen Repräsentanten die Streichung nicht verhindern.Der SED gelingt es, die Auflagen der Parteipresse kontinuierlich zu erhöhen.

Der SED gelingt es, die Auflagen der Parteipresse kontinuierlich zu erhöhen.
Quelle: Bundesarchiv / Bildarchiv / Bild 183-R0529-0011

Das „Staatliche Komitee für Rundfunk“ und das „Staatliche Komitee für Fernsehen“

Wie es die Begrifflichkeiten verraten, senden auch das „Staatliche Komitee für Rundfunk“ und das „Staatliche Komitee für Fernsehen“ auftragsgemäß. Die Kompetenzen und Einflussnahmen von Staat und Partei auf die Medien sind umfangreich. Vor allem hat die Abteilung Agitation und Propaganda (später Abteilung Agitation) beim höchsten Parteigremium der SED, dem Zentralkomitee einen erheblichen Einfluss auf Institutionen und Personal. Neben den jeweiligen zuständigen staatlichen Behörden obliegt ihr die Aufsicht und die Einflussnahme auf den Rundfunk und das Fernsehen, die Buchproduktion, die Nachrichtenagentur ADN, auf die Chefredakteure sowie auf die Theater- und Filmproduktion. Die letzten medienpolitischen Entscheidungen liegen schließlich bei den Staats- und Parteichefs Walter Ulbricht bzw. Erich Honecker, die als oberste Chefredakteure immer wieder Einfluss auf die Berichterstattung nehmen.

Infografik zum Aufbau des Pressewesens der DDR

Artikel 9 der Verfassung von 1949 garantiert die Meinungs- und Pressefreiheit. In der zweiten Verfassung der DDR von 1968 heißt es:

„Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.“

Zitat aus dem Artikel 9, Verfassung der DDR:

"Alle Bürger haben das Recht, innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze ihre Meinung frei und öffentlich zu äußern und sich zu diesem Zweck friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Diese Freiheit wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt: niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht. Eine Pressezensur findet nicht statt.“

Bildergalerie: