Kirchliche Öffentlichkeit


Kirchliche Öffentlichkeit

Kirchliche Öffentlichkeit

Bereits seit ihrem Machtantritt drängt die SED den Einfluss der Kirchen, vor allem auf die Jugend und die Erziehung, zurück. Nach der Politik der offenen Bekämpfung Anfang der 1950er-Jahre muss die SED auf Geheiß der Sowjetunion zurückhaltender agieren. Denn die sowjetischen Machthaber befürchten bei zu intensiver Konfrontation einen verstärkten Widerstand.

Die kirchlichen Medien wie Wochenzeitungen, Zeitschriften, Amtsblätter oder Verlage werden streng kontrolliert. Die einmal wöchentlich erscheinenden Kirchenzeitungen zensiert das Presseamt. Es legt auch die Auflagenhöhe fest, die sich jedoch nicht nach dem tatsächlichen Bedarf bemißt. Der öffentliche Verkauf kirchlicher Schriften an Zeitungskiosken ist nicht erlaubt. Die Blätter erreichten die Leserschaft ausschließlich über ein Abonnement, auf dem der staatliche Postzeitungsvertrieb sein Monopol hält. Die Staatssicherheit versucht ebenso ihre Herrschaft in den Bereich der Kirchenmedien auszuweiten. Dies freilich mit Hilfe ihrer Spitzel. Die Spitze des Eisbergs bildet der Chefredakteur der Mecklenburgischen Kirchenzeitung Jürgen Kapiske. Er war als IM „Walter“ 17 Jahre Inoffizieller Mitarbeiter des MfS.

Seit einem Staat-Kirche-Gespräch im Jahr 1978 dürfen die Evangelischen Kirchen im Radio und im Zweiten Programm des Fernsehens der DDR Formate senden. Allerdings mit erheblichen Einschränkungen. Eine feste Sendezeit wird nicht gewährt, die Kirchenredakteure sind vom Schnitt ausgeschlossen und Kopien der Beiträge erhält der kirchliche Filmdienst nicht. Ebenso ist der Verkauf von Sendungen in das Ausland verboten. Die Staatspartei SED betont regelmäßig, dass sich die kirchlichen Medien ausschließlich auf das Religiöse beschränken sollten. Wenn sie dennoch über gesellschaftskritische Themen berichten, greifen die Zensurbehörden restriktiv ein.

In Gesprächen mit den Kirchenzeitungsredakteuren wird eine Liste mit Tabuthemen wie Ausbürgerung, Volksbildung, Wehrdienst, Energiepolitik sowie Menschenrechts- und Ökogruppen benannt. Dennoch gelingt es den evangelischen Kirchenzeitungen vereinzelt staatliche Vorgaben zu umgehen. Deshalb greift das Presseamt ab 1988 verstärkt ein. Beiträge werden „lektoriert“ oder gänzlich verboten. Somit können zahlreiche Kirchenzeitungen nicht erscheinen. Daraufhin kommt es zu vielfältigen Protesten.

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